Der Bremer Handballverband bietet die Möglichkeit für Interessenten, die Handballmannschaften bereits betreuen oder zukünftig betreuen möchten, den Übungsleiterschein (C-Lizenz) zu erwerben. Für den Erwerb der C-Lizenz gelten die Richtlinien des Deutschen Handballbundes (DHB) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Für den Erwerb der C-Lizenz müssen Interessenten folgende Teilnahmenachweise erwerben.
Die einzelnen Nachweise können in einem Zeitraum von zwei Jahren erworben werden. Nach Vorlage der Nachweise wird die Lizenz ausgehändigt.
Die Lizenz ist im gesamten Geltungsbereich des DOSB gültig und kann nach vier Jahren verlängert werden. Die Verlängerung kann in allen Bundesländern durchgeführt werden.
(Ausschreibung und Anmeldung siehe Service-->Download)
Allgemeiner Übungsleiterschein des DOSB
Kurse für den Erwerb des Allgemeinen Übungsleiterscheines des DOSB werden von den Landessportbünden in unterschiedlichen Formen angeboten. Der Bremer Landessportbund z.B. bittet solche Kurse (Basislehrgang) mehrmals im Jahr an. Weitere Informationen, Termine und Inhalte zu den Kursen finden sie unter: www.lsb-bremen.de
Übungsleiterschein des DHB (C-Lizenz)
Die Ausbildung für den fachlichen Teil der C-Lizenz wird zurzeit alle zwei Jahre zwischen März und Juni vom Bremer Handballverband angeboten. Die Inhalte beziehen sich auf die Vorgaben des DHB für das Grundlagen Training im Jugendbereich der Alterstufen Kinderhandball(Minis) bis C-Jugend. Die Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Schiedsrichterschein für die unteren Ligen
Für den Erwerb der C-Lizenz wird empfohlen einen gültigen Schiedsrichterausweis zu besitzen. Die Ausbildung für den Schiedsrichterschein wird ebenfall vom Bremer Handballverband angeboten.
Erste Hilfe Kurs Nachweis
Der Nachweis an der Teilnahme eines „Erste Hilfe Kurses“ ist ebenfall erforderlich. Entsprechende Kurse werden von verschiedenen Institutionen wie z.B. dem Deutschen Roten Kreuz oder Malteser Hilfsdienst angeboten.
Ein Teilnahmenachweis der im Zuge der Führerscheinausbildung erworben wurde wird anerkannt. Der Teilnahmenachweis darf allerdings nicht älter als 3 Jahre sein.