Für die Nutzung der Bremer Sporthallen kommt ab sofort die 3G-Regelung zur Anwendung.
Nach intensiven Beratungen des Landessportbundes Bremen und des Bremer Gesundheitsamtes fällt die Beschränkung der Haushaltsregel für Ungeimpfte ab sofort weg. Somit ist die Ausübung von Sport auch in geschlossenen Räumen unter der Anwendung der 3G-Regelung möglich.
3G-Zugangsmodell
- Im Falle der Anwendung des 3G-Modells muss der Heimverein dafür Sorge tragen, dass nur folgende Personen Zutritt erhalten (inklusive Gastmannschaften sowie Schiedsrichter:innen und Zeitnehmer:innen):
- Nachweislich geimpfte und genesene Personen.
- Personen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Bei Antigentests darf dieser maximal 24 Stunden, bei PCR-Tests maximal 48 Stunden alt sein.
- Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht beendet haben oder ab dem 16. Lebensjahr über eine Schulbescheinigung als Testnachweis verfügen.
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