Betroffen von den Änderungen sind der Paragraph 13 der Spielordung (Absatz I und II), der Paragraph 25 der Rechtsordnung (Absatz I, Ziffer 13) sowie in der Gebührenordnung die Paragraphen eins (Ziffer vier), sechs (Absatz a) und zwölf (neue Ziffer e).
Bereits vor der Saisonbeginn hatte der Verband die Mitgliedsvereine aufgefordert, bis spätestens 30. November dieses Jahres unter nuLiga Lichtbilder in die Datensätze der einzelnen Spielerinnen und Spieler mit einzupflegen, um mit Beginn des Monats Dezember Spielausweise in Papierform endgültig entbehrlich zu machen.
Laut Änderung der Rechtsordnung wird ab 1. Dezember für jeden Einsatz einer Spielerin beziehungsweise eines Spielers, für die beziehungsweise für den kein Lichtbild in den Stammdaten hinterlegt ist, eine Gebühr in Höhe von zehn Euro fällig.
Mit der Änderung der Gebührenordnung manifestierten die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums während der Tagung in Walsrode eine Anpassung der Schiedsrichterentschädigungen. Die Änderung wird mit Beginn der Spielzeit 2020/2021 wirksam.
/Carsten Schlotmann/hvn-online.com