„Die Mannschaften, die aufgrund der Platzierung in der Spielzeit 2016/17 bereits qualifiziert sind, haben dennoch neu zu melden“, sagt Bunge. Es sind lediglich Meldungen zu den Landesligen möglich. „Die Meldung für die Oberligen erklären die Vereine, indem sie die Aufstiegsbereitschaft bei der Landesligameldung anzeigen.“ Neu sei, dass die Vereine, die in der Spielzeit 2017/2018 in den Oberligen spielen wollen, sich bereits in der ersten Relegationsrunde zu den Landesligen für diese qualifiziert haben müssen.

Für Mannschaften, die zum Meldetermin lediglich eine Meldung zu den Landesligen abgegeben und die die Qualifikation bereits in der ersten Runde erreicht haben, kann die Meldung zur Relegation der Oberligen beziehungsweise zur Vorrunde der Oberligen innerhalb von einem Tag nach erfolgter Qualifikation nachgeholt werden. Für Mannschaften der männlichen C-Jugend ist die Nachmeldung zur Relegation für die Oberligen bis spätestens 28. Mai per E-Mail vorzunehmen.

Sollten sich mehr Mannschaften einer Altersklasse aus einem der spieltechnischen Bereiche melden, die an der Relegation zu den Landesligen der weiblichen und männlichen A, B und C Jugend teilnehmen wollen, kann die Spielleitung für diese Bereiche Vorrelegationen ansetzen. Die Meister der Saison 2016/17 der höchsten Spielklasse in den Regionen des HVN sind in diesem Fall bereits zur Landesliga-Relegation qualifiziert.

Bunge: „Die Nutzung des elektronischen Spielberichtes nuScore ist während der Relegation Pflicht.“

Fragen zu den Modi und zu den Relegationen beantwortet Olaf Bunge per E-Mail.

/Carsten Schlotmann/hvn-online

 

Die Ausschreibungen und Unterlagen sind in unseren Downloads > Relegation Jugend zu finden